Wichtige Entscheidung des EuGH: Neue Anforderungen für Datenschutzhinweise bei Bodycams im öffentlichen Raum
Hintergrund: Warum der Einsatz von Bodycams datenschutzrechtlich relevant ist
Bodycams gehören in Bereichen wie öffentlichem Nahverkehr, Sicherheitsdiensten oder auch dem Einzelhandel zunehmend zur Standardausrüstung. Ihr Einsatz soll Mitarbeitende schützen, Vorfälle dokumentieren oder Personen identifizieren. Doch gerade weil hierbei regelmäßig Bilder und Tonaufnahmen direkt von Personen aufgenommen werden, steht automatisch die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Fokus. Die zentrale Frage lautete: Wie und wann müssen betroffene Personen über die Erhebung ihrer Daten informiert werden?
Der Anlass des EuGH-Urteils: Öffentliches Verkehrsunternehmen im Visier der Datenschutzbehörde
Ein Verkehrsunternehmen im Raum Stockholm rüstete sein Kontrollpersonal mit Bodycams aus, um die Sicherheit zu erhöhen und Schwarzfahren entgegenzuwirken. Die schwedische Datenschutzaufsicht bemängelte, dass die Fahrgäste in den Bahnen keine ausreichenden Hinweise nach Art. 13 DSGVO erhielten. Die daraufhin verhängte Geldbuße sowie die verschiedenen Rechtsmittelgänge endeten schlussendlich vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort sollte entschieden werden, ob für die Information der Betroffenen der Art. 13 oder Art. 14 DSGVO maßgeblich ist – mit weitreichenden Folgen für den praktischen Umgang mit Bodycams.
Die Entscheidung des EuGH und ihre Konsequenzen für die Praxis
Infopflicht direkt bei der Erhebung: EuGH bekräftigt Anwendung von Art. 13 DSGVO
Der EuGH entschied klar: Wird eine Bodycam bei einer Kontrolle eingesetzt und nimmt dabei Daten von Personen auf, ist Art. 13 DSGVO verpflichtend. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen bereits zum Zeitpunkt der Datenerhebung über relevante Aspekte der Datenverarbeitung informiert sein müssen. Es genügt nicht, diese Information auf einen späteren Zeitpunkt oder auf eine andere Art der Informationsbereitstellung (Art. 14 DSGVO) zu verschieben. Im Mittelpunkt steht die Quelle der Daten – werden sie unmittelbar bei der betroffenen Person erhoben, ist die Informationspflicht sofort auszulösen.
Empfohlene Praxis: Stufenmodell für Datenschutzhinweise
Wie kann diese Pflicht praktisch umgesetzt werden? Der EuGH nimmt in seinem Urteil auf die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses Bezug. Hier wird ein Stufenmodell vorgeschlagen:
- Stufe 1: Ein deutlicher Hinweis vor Ort, etwa durch Hinweisschilder mit den zentralen Informationen (Verantwortlicher, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherfrist, Rechte wie Auskunft und Löschung).
- Stufe 2: Eine ausführliche Information, die leicht zugänglich bereitgestellt wird, etwa als Aushang, digital oder im Servicebereich. Hier werden die weiteren Pflichtangaben wie Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, eventuell vorgesehene Datenübermittlungen, detaillierte Auskünfte zu Rechten und mögliche Drittlandübermittlungen ausgeführt.
Durch diese gestufte Information wird sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben rechtzeitig und verständlich erfolgen.
Praktische Tipps für Unternehmen beim Einsatz von Bodycams
Schilder, Piktogramme und ergänzende Hinweise: So geht Datenschutz sichtbar
Besonders wichtig: Hinweise müssen im unmittelbaren Umfeld der Bodycams platziert sein. Dies gelingt etwa durch:
- Aufkleber oder Schilder mit Kamerasymbol und den wichtigsten Datenschutzangaben an Eingängen oder Fahrzeugen
- Piktogramme oder Signallichter an der Kleidung des Kontrollpersonals, die den laufenden Einsatz einer Bodycam eindeutig kennzeichnen
- Ergänzende Informationsblätter an zentralen Stellen, in denen alle datenschutzrelevanten Aspekte umfassend erklärt werden
Auf diese Weise werden Transparenz und Rechtssicherheit im Kontrollprozess gewährleistet und das Risiko von Bußgeldern oder Abmahnungen reduziert.
Branchenspezifische Besonderheiten und Ausnahmen
Nicht jede Situation ist gleich: Während für den öffentlichen Nahverkehr und private Sicherheitsdienste die genannten Grundsätze direkt gelten, können für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Polizeibeamte spezielle nationale Vorschriften greifen. Auch der Umfang und die Häufigkeit der Bodycam-Nutzung können Einfluss darauf haben, wie die Informationspflicht ausgestaltet werden muss. Es empfiehlt sich daher eine individuelle datenschutzrechtliche Überprüfung vor Ort – am besten durch geschulte Datenschutzbeauftragte.
Fazit: Datenschutz bei Bodycams rechtssicher gestalten
Mit transparenten Maßnahmen Vertrauen schaffen
Das aktuelle EuGH-Urteil zeigt deutlich: Wer Bodycams einsetzt, kommt um eine transparente, gut sichtbare Information der betroffenen Personen nicht herum. Unternehmen sollten vorhandene Prozesse jetzt auf Aktualität und Rechtssicherheit überprüfen und ihre Informationsschilder, Aushänge sowie technischen Hilfsmittel entsprechend anpassen. Moderne Piktogramme und klare Hinweisschilder stellen nicht nur die Einhaltung der DSGVO sicher, sondern stärken auch das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitenden.
Unterstützung beim Datenschutz rund um Videotechnik
Die Anforderungen an den Datenschutz wachsen stetig – besonders im sich schnell entwickelnden Bereich der Videoüberwachung. Ob Verkehrsunternehmen, Einzelhandel oder Sicherheitsdienstleister: Die korrekte Umsetzung der Informations- und Transparenzpflichten verlangt fachliches Know-how und Erfahrung.
Sie haben Fragen zu Bodycams, Videotechnik oder benötigen praktische Unterstützung bei der Einhaltung der DSGVO? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihr Unternehmen.