Schufa-Scoring vor Gericht: Was Unternehmen und Verbraucher jetzt über Datennutzung und Transparenz wissen sollten
Die Bedeutung des Schufa-Scores für Alltag und Geschäft
Der Schufa-Score ist für viele Menschen ein kritischer Faktor im wirtschaftlichen Leben. Ob es um die Anmietung einer Wohnung, den Abschluss eines Mobilfunkvertrages oder einen Immobilienkauf geht – der Scorewert entscheidet oft darüber, ob ein positives oder negatives Ergebnis erzielt wird. Auch für Unternehmen, insbesondere im Bereich Kreditvergabe und Handel, ist der Schufa-Score ein zentrales Element bei der Risikobewertung ihrer Geschäftspartner oder Kunden. Doch immer wieder stellt sich die Frage: Ist die Datenerhebung und Nutzung zur Erstellung des Scorewerts mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar?
Gerichtsurteil bringt Klarheit zur Rechtmäßigkeit der Schufa-Datenverarbeitung
Vor dem Landgericht München II wurde kürzlich ein aufsehenerregender Fall verhandelt, in dem ein Kläger sich durch seinen Schufa-Score beruflich und wirtschaftlich benachteiligt sah. Laut seiner Aussage beeinflusste der Scorewert die Entscheidungen von Vertragspartnern negativ, was zu abgelehnten Verträgen führte. Zusätzlich warf der Kläger der Schufa vor, bei der Scoreermittlung unzulässige und besonders sensible Daten, darunter Informationen aus sozialen Netzwerken und Bankbewegungen, einbezogen zu haben.
Das Gericht kam zu einem klaren Urteil: Die Schufa kann sich bei der Datenverarbeitung auf die rechtlichen Grundlagen der DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berufen. Es stellte ausdrücklich fest, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beim Scoreprozess zulässig ist, sofern bestimmte Voraussetzungen wie eine transparente Methodik und die Beachtung wissenschaftlicher Grundsätze eingehalten werden. Auch konnte der Kläger nicht nachweisen, dass tatsächlich sensible oder diskriminierende Datenkategorien verwendet wurden oder dass der Score die einzige Grundlage für Vertragsentscheidungen war.
Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche des Klägers erkannte das Gericht ebenso wenig an, da keine konkreten Datenschutzverstöße belegt werden konnten. Damit bestätigte das Urteil, dass der aktuelle Umgang der Schufa mit personenbezogenen Daten und die Scoreberechnung unter Berücksichtigung bestehender Gesetze grundsätzlich zulässig ist.
Mehr Transparenz und Datenschutz beim Schufa-Scoring: Was Verbraucher zukünftig erwartet
Geplante Neuerungen: So sieht der Schufa-Score der Zukunft aus
Die Diskussion um faire und nachvollziehbare Bonitätsbewertungen reißt nicht ab. Die Schufa hat angekündigt, ab Ende März 2026 einen überarbeiteten Score einzuführen. Was ändert sich? Künftig sollen Verbraucher direkt im sogenannten „Datencockpit“ Zugriff auf alle bonitätsrelevanten Angaben erhalten, die die Schufa speichert. Der neue Score wird auf nur noch 12 Kriterien beruhen und soll für ein höheres Maß an Transparenz sorgen.
Dennoch bleiben bei genauer Betrachtung viele Details weiterhin undurchsichtig: Die genaue Gewichtung einzelner Faktoren und die mathematische Formel, die hinter der Score-Berechnung steckt, werden auch künftig nicht offen gelegt. Kritik von Verbraucherschützern bleibt daher bestehen, insbesondere da fehlerhafte oder strittige Daten erhebliche Nachteile verursachen können. Ein zentraler Wunsch bleibt, dass Auskunfteien gesetzlich verpflichtet werden, die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Daten regelmäßig und sorgfältig zu prüfen.
Das bedeutet die aktuelle Rechtsprechung für Unternehmen und Privatpersonen
Für Unternehmen gibt es weiterhin Rechtssicherheit beim Einholen und Verwenden von Schufa-Daten, sofern die Vorgaben der DSGVO und des BDSG eingehalten werden. Dies umfasst unter anderem die dokumentierte Interessenabwägung, die transparente Information der Betroffenen sowie den Verzicht auf diskriminierende Merkmale bei der Scorebildung.
Auch Privatpersonen erhalten durch Gerichtsurteile und die angekündigten Anpassungen ein Stück mehr Kontrolle und Einsicht in die Verarbeitung ihrer Daten. Dennoch gilt: Die Überprüfung des eigenen Scores und der gespeicherten Daten sollte regelmäßig erfolgen, um potenziellen Fehlern oder Missverständnissen rechtzeitig entgegenzuwirken.
Häufig ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen – sei es bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, bei Unklarheiten zu gespeicherten Scorewerten oder bei der Klärung von Auskunftsansprüchen nach der DSGVO.
Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich bei Problemen mit Ihrem Schufa-Score oder anderen datenschutzrechtlichen Anliegen verhalten sollen, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir unterstützen Sie kompetent dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen und Ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Handeln Sie proaktiv – sprechen Sie uns an, wenn Sie individuelle Beratung im Bereich Datenschutz, Auskunftsanspruch oder Risikobewertung benötigen! Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Anliegen.