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So beeinflusst das aktuelle Gerichtsurteil Ihre Cookie-Banner und den Google Tag Manager – Was Websitebetreiber jetzt unbedingt wissen müssen

Consent-Banner und Google Tag Manager: Was das aktuelle Urteil für Websitebetreiber bedeutet

Hintergrund: Rechtliche Anforderungen an Consent-Banner

Das Thema Einwilligungsmanagement über Consent-Banner ist für Betreiber von Webseiten essentiell – sowohl aufgrund der DSGVO als auch des aktuellen Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG, früher TTDSG). Durch ein jüngst gefälltes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover rücken die Anforderungen an die Ausgestaltung solcher Banner erneut in den Fokus. Das Urteil macht deutlich: Wer Nutzer wirklich rechtskonform um ihre Zustimmung zu Cookies und Drittanbietern bittet, muss einige entscheidende Grundsätze beachten.

In dem Fall ging es darum, wie ein großes Verlagshaus seine Einwilligungsabfrage gestaltet und ob die eingesetzten Mechanismen tatsächlich den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Besonders kritisiert wurde unter anderem die fehlende Möglichkeit, bereits auf der ersten Ebene des Banners sämtliche Cookies abzulehnen. Auch sogenannte Nudging-Methoden, also die gezielte Beeinflussung der Nutzerentscheidung durch auffällige Farben und Anordnungen, standen in der Kritik.

Was verlangt die aktuelle Rechtsprechung?

Die Anforderungen an die Information und Freiwilligkeit der Einwilligung sind hoch. Auf Grundlage der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ergänzender Rechtsprechung – beispielsweise durch den Europäischen Gerichtshof – muss die Information in Consent-Bannern so transparent, verständlich und umfassend sein, dass Nutzer die Konsequenzen ihrer Einwilligung genau genug erfassen können. Dazu zählen unter anderem klare Angaben über die Funktionsdauer der Cookies und die Empfänger der Daten.

Außerdem gilt: Die Ablehnung von Cookies muss genauso einfach sein wie das Akzeptieren. Komplizierte Menüs, mehrstufige Klickwege oder verfälschende Farbgestaltung können nach Ansicht der Richter ein Einwilligungsverfahren ungültig machen. Selbst die Funktion und Platzierung von Buttons wie „Akzeptieren & schließen“ oder ein Kreuzsymbol zum Schließen des Banners wurden kritisch bewertet, wenn sie Nutzer verwirren oder belasten.

Datenschutz beim Einsatz von Google Tag Manager: Die Rechtslage im Überblick

Wieso der Google Tag Manager einwilligungspflichtig sein kann

Der Google Tag Manager (GTM) dient dazu, Skripte und Tools auf einer Website zu steuern und nachzuladen – und steht mittlerweile regelmäßig im Fokus von Datenschützern und Gerichten. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass der GTM Daten auf dem Endgerät speichert oder zumindest darauf zugreift. Da dabei mitunter Nutzerdaten wie IP-Adresse oder Geräteinformationen automatisch an Google-Server – häufig außerhalb der EU – übertragen werden, ist eine vorherige ausdrückliche Einwilligung der Nutzer erforderlich.

Die von manchen Anbietern oder Anwendern gerne hervorgehobene technische „Neutralität“ des GTM überzeugt die Gerichte nicht: Entscheidend ist, dass schon durch das Laden des Tag Managers selbst personenbezogene Daten übertragen werden können, noch bevor die eigentlichen Marketing- oder Tracking-Skripts überhaupt ausgeführt werden.

Keine Ausnahme: Pflicht zur Einwilligung lässt sich meist nicht umgehen

Häufig wird argumentiert, dass der Google Tag Manager selbst keine Cookies setzt, sondern damit lediglich andere Dienste verwaltet. Die Richter widersprechen dem: Gerade weil beim Aufruf des GTM Skripte und Daten verarbeitet werden, gilt das gleiche Einwilligungserfordernis wie für andere Drittanbietertools. Eine Ausnahme, wie sie das TDDDG bei Diensten zulässt, die zwingend für den eigentlichen Telemediendienst erforderlich sind, greift im Fall des GTM in aller Regel nicht. Seine Funktionen dienen überwiegend den Interessen des Websitebetreibers – etwa bei Analyse und Werbung – nicht jedoch den Erwartungen und Wünschen der Seitenbesucher.

Websitebetreiber sollten daher sorgfältig hinterfragen, ob der Einsatz des GTM in der aktuellen Form notwendig ist und welche Alternativen für die Umsetzung individueller Tracking- oder Marketinglösungen ohne zusätzlichem Risiko genutzt werden können. Die Rechtsprechung macht deutlich: Komfort für den Betreiber kann kein Grund sein, Datenschutzstandards zu vernachlässigen.

Konsequenzen und praktische Tipps für Betreiber moderner Webseiten

Was Sie jetzt beim Consent-Banner beachten sollten

Nach dem Urteil ist klar: Ein Consent-Banner auf Ihrer Website muss nicht nur informieren, sondern diese Informationen auch leicht auffindbar und verständlich ausgestalten. Die Möglichkeit zur Ablehnung sämtlicher Cookies sollte bereits auf der ersten Ebene des Banners vorhanden sein – idealerweise als gleichwertiger Button neben der Zustimmung-Option. Unterschiedliche Farben, Formen oder Platzierungen, die Nutzer zur Einwilligung lenken, sollten dringend vermieden werden.

Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Nutzer nicht durch wiederholte Banner-Einblendungen oder umständliche Ablehnungswege belastet werden. Die Einwilligung muss dokumentiert und für den Nutzer jederzeit einfach widerrufbar bleiben.

Google Tag Manager: Alternativen und risikominimierende Maßnahmen

Wer weiterhin mit dem Google Tag Manager arbeiten möchte, muss sich der rechtlichen Verantwortung bewusst sein. Prüfen Sie, ob der GTM wirklich betriebsnotwendig ist – oder ob individuelle Skript-Lösungen, Open-Source-Tools oder eigenentwickelte Tag-Management-Systeme eine datenschutzkonforme Alternative darstellen.

Sollte der Einsatz des GTM unerlässlich sein, muss unbedingt sichergestellt werden, dass keine Daten des Nutzers vor einer aktiven Einwilligung verarbeitet oder an Dritte übertragen werden. Dies ist technisch jedoch oft nur schwer vollständig zu gewährleisten, was das Risiko von Datenschutzverstößen erhöht. Eine offene und transparente Nutzerinformation bleibt daher auch hier Pflicht.

Fazit: Aktuelle Rechtsprechung stärkt Datenschutz – jetzt Risiken prüfen

Dauerhafte Aufmerksamkeit für Datenschutzbestimmungen erforderlich

Das Urteil aus Hannover stellt erneut klar: Datenschutz ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Neue rechtliche Anforderungen, gewandelte technische Möglichkeiten und fortschrittliche Tools wie Google Tag Manager verlangen von Webseitenbetreibern Aufmerksamkeit und Anpassungsbereitschaft.

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, bestehende Consent-Mechanismen und eingesetzte Tools regelmäßig datenschutzrechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen Maßgaben der Rechtsprechung anzupassen. So können unnötige Risiken und teure Bußgelder wirkungsvoll vermieden werden.

Professionelle Unterstützung macht den Unterschied

Viele Unternehmen stehen bei der Umsetzung von Consent-Bannern und der Einbindung von Tools wie dem Google Tag Manager im Spannungsfeld zwischen Marketing, Technik und Recht. Die Komplexität von Datenschutzvorgaben nimmt stetig zu, während Bußgelder bei Verstößen empfindlich hoch sein können. Eine kompetente Beratung spart hier nicht nur Zeit und Aufwand, sondern gibt auch die nötige Sicherheit im täglichen Betrieb.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Consent-Banner den aktuellen Anforderungen entspricht oder benötigen Sie Unterstützung bei der datenschutzkonformen Einbindung von Tracking- und Analyse-Tools? Dann sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen, Ihre Website sicher und DSGVO-konform zu gestalten!

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