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IT-Audits für Wirtschaftsprüfer

Für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer benötigen Sie einen Partner, der die Sicherheit der IT-Systeme im Unternehmen auf Risiken besonders im Hinblick auf die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Unternehmensinformationen prüft und analysiert. Denn es gehört zu Ihren vornehmsten Aufgaben, die Integrität von Finanzzahlen für Buchführung, Jahresabschlüsse, Lageberichte oder ähnliches Ihres Kunden zu testieren. In diesem Zusammenhang umfasst die von Ihnen zu erstellende Zukunftsprognose für das Unternehmen Ihres Mandanten auch Aussagen zur Verfügbarkeit der rechnungsbezogenen IT-Systeme.

Wir, die GINDAT GmbH, führen auf die Wirtschaftsprüfer zugeschnittene IT-Audits durch. Ihr Vorteil: Sie erhalten die notwendige Expertise über die durch die IT-Systeme erzeugten Risiken für das Unternehmen ihrer Mandanten sowie Empfehlungen mit Maßnahmen zu Abhilfe von IT-Bedrohungen. Wir helfen Ihnen im Rahmen der betrieblichen Abschlussprüfung, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Hinblick auf das IT-gestützte Rechnungslegungssystem des Mandanten zu beurteilen.

Bei unserem strukturiertem Vorgehen halten wir uns streng an die für die Wirtschaftsprüfer maßgeblichen rechtlichen Vorgaben. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Einhaltung

  • des HGB, AO und UstG
  • des Risikomangements (MaRisk) unter Beachtung der Vorgaben der ISO 27001
  • der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter Berücksichtigung des Grundschutzhandbuchs des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach ISO 27001 und ISO 27002 sowie der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten und der technisch-organisatorischen Maßnahmen nebst Aufzeigen von Verbesserungspotentialen.
  • nicht zuletzt von Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), z.B. Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450), Abschlussprüfung bei Einsatz von IT-Technologien (IDW PS 330) mit dem Ziel einer sachlichen Risikoeinschätzung in Bezug auf die IT-bezogenen Prüffelder (dazu sogleich im Anschluss mehr)
  • der digitalen Betriebsprüfung (GoBD), siehe dazu weiter unten

IDW PS 330

Inhalt und Anwendungsbereich

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt den "IDW Prüfungsstandard: Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330)" heraus. Dieser Prüfungsstandard wird von Wirtschaftsprüfern bei Abschlussprüfungen eingesetzt, wenn die Rechnungslegung des jeweiligen Unternehmens unter dem Einsatz von Informationstechnologie erfolgt.

Vorgehensweise

Wir helfen Wirtschaftsprüfern bei der Bewertung des internen Kontrollsystems auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit in Bezug auf inhärente Risiken der rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme. Dazu gehen wir wie folgt vor:

  • Aufnahme des IT-Systems zur Einschätzung des IT-Kontrollsystems
  • Aufbauprüfung des IT-Kontrollsystems
  • Funktionsprüfung des IT-Kontrollsystems

Hierzu prüfen wir das eingesetzte IT-Risikomanagement und dessen Prozesse zur Identifizierung und Analyse von IT-Risiken. Dabei werden folgende IT-Risikoindikatoren herangezogen:

  • Abhängigkeit von der IT (Automatisierungsgrad, Systemkomplexität und Sensitivität der Daten)
  • Änderungsprozesse (Projektmanagement, Customizing, Prozess-Reengineering durch von neue IT)
  • Know-How und Ressourcen (erforderliches Spezialistenwissen, Bewusstsein der Nutzer)
  • Geschäftliche Ausrichtung des Unternehmens und seiner IT
  • Für die Bewertung der Risikoindikatoren bietet IDW PS 330 eigene Tests an. Insbesondere wird dem Risiko des IT-Outsourcing ein eigenes Kapitel gewidmet. Abschließend ist die Sicherheit des IT-Kontrollsystems selbst und die zur Prüfung unterstützende IT zu bewerten. Prüfkriterien sind Vollständigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Unveränderlichkeit

Zertifizierung

Nach einer erfolgreichen Auditierung, bei der wir Sie unterstützen, wird Ihnen das TÜV-IT-Zertifikat erteilt.

GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Bei der Vorbereitung auf die digitale Betriebsprüfung (GoBD) bieten wir das nötige Knowhow. Dazu prüfen und analysieren wir den Ist-Zustand der Datenhaltung. Auf diesem Wissen können Sie die steuerliche Relevanz der Daten und ihre Vorhaltung beurteilen. Im Einzelnen unterstützen wir Ihren Mandanten bei der

  • rechtmäßige Dokumentenarchivierung,
  • Dokumenten Management Systeme (DMS),
  • Archivierung von elektronischen Mails,
  • Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften,
  • qualifizierten elektronischen Signatur,
  • elektronische Rechnungen sowie Electronic Data Interchange (EDI),
  • Umsetzung der Anforderungen zur E-Bilanz.

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