Die jüngst bekannt gewordene IT-Panne in Baden-Württemberg hat bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Über Jahre hinweg wurden rund 1.440 Lehrerstellen fälschlich als besetzt geführt, obwohl sie in Wirklichkeit vakant waren.
Die Ursache: ein Datenfehler aus dem Jahr 2005, der durch eine Softwareumstellung entstand und nie auffiel. Der Fehler führte nicht nur zu einer fehlerhaften Personalplanung, sondern vermutlich auch zu Unterrichtsausfällen und unnötigem Ressourceneinsatz.
Neben der bildungspolitischen Dimension wirft der Vorfall auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie verlässlich und transparent werden Daten in der öffentlichen Verwaltung eigentlich organisiert und kontrolliert?
Nicht „nur“ ein IT-Problem
Was auf den ersten Blick wie ein rein technisches Problem erscheinen mag, hat eine tiefere Ursache: Die Daten wurden offenbar über Jahre hinweg nicht systematisch abgeglichen, kontrolliert oder organisiert, weder intern noch zwischen den beteiligten Ministerien.
Und genau an dieser Stelle wird deutlich: Datenqualität ist kein rein technisches Thema, sondern auch eine organisatorische Verantwortung.
Ein geregeltes, nachvollziehbares Datenmanagement, wie es etwa durch die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefordert wird, hätte hier möglicherweise frühzeitig Hinweise auf Unstimmigkeiten geliefert. Allein beim Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO hätten die sog. Phantomlehrer eigentlich auffallen müssen.
Denn nach Art. 5 der DSGVO ist jede datenverarbeitende Stelle verpflichtet, dafür zu sorgen, dass personenbezogene Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind. Dieser Grundsatz gilt auch für öffentliche Stellen wie Ministerien und Schulen, eben nicht nur aus datenschutzrechtlichen, sondern auch aus organisatorischen und haushaltsrechtlichen Gründen.
Eine funktionierende Datenschutz- und Datenführungsorganisation mit definierten Abläufen zur Kontrolle, zum Abgleich und zur Kommunikation zwischen Behörden hätte vermutlich dazu beigetragen, die fehlerhafte Stellenberechnung früher zu entdecken. Die Panne offenbart damit auch eine Schwäche in der übergreifenden Steuerung und Datenverantwortung.
Ein Blick nach vorn
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist erklärtes Ziel vieler Länder, auch Baden-Württembergs. Doch dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Technik allein nicht ausreicht. Es braucht auch klare Prozesse, Verantwortlichkeiten und regelmäßige Qualitätssicherung bei der Datenverarbeitung.
Die DSGVO kann in diesem Kontext mehr sein als ein gesetzlicher Rahmen: Sie bietet strukturelle Leitlinien für ein modernes und eben nachvollziehbares Datenmanagement, das nicht nur individuelle Rechte schützt, sondern auch die Integrität und Effizienz des jeweiligen Handelns unterstützt.
Datenschutz, Transparenz und eine saubere Datenbasis gehören nicht nur zu einer modernen Verwaltung, sondern sind auch ein entscheidender Baustein für Vertrauen und Qualität in die jeweiligen Prozesse.