Was einst als bedeutender Schritt in Richtung globaler Unternehmensverantwortung gefeiert wurde, verliert nun massiv an Schärfe. Die EU will ihre Regeln zum Schutz von Menschenrechten in internationalen Lieferketten erheblich zurückfahren. Statt breiter Unternehmenspflichten sind nun Ausnahmen die Regel.
Nach monatelangen Verhandlungen steht fest: Nur noch sehr große Firmen – solche mit über 5.000 Beschäftigten und mindestens 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz – sollen künftig unter das neue Regelwerk fallen. Die ursprünglich geplante Einbindung mittelgroßer Unternehmen wird fallen gelassen. Der Start des Gesetzes ist zudem erst für 2028 vorgesehen.
Damit bleibt vom einst ambitionierten Vorhaben wenig übrig. Das Ziel, Ausbeutung wie Kinder- oder Zwangsarbeit zu verhindern, wird offiziell zwar nicht aufgegeben – doch der Weg dorthin wird erheblich verkürzt. Die EU-Kommission rechnet damit, dass rund 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen durch die neuen Schwellenwerte aus dem Geltungsbereich herausfallen.
Kritik kommt prompt von Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Sie werfen der EU vor, sich dem Druck wirtschaftlicher Interessen zu beugen. Statt Verantwortung in der gesamten Lieferkette zu verlangen, sollen Konzerne künftig nur noch ihre direkten Geschäftspartner prüfen müssen. Auch Transparenzpflichten sollen gelockert werden – es sei denn, es handelt sich um besonders risikobehaftete Lieferbeziehungen.
Die finale Entscheidung steht zwar noch aus, doch der politische Kurs ist klar: Die EU setzt bei globaler Gerechtigkeit künftig auf Freiwilligkeit statt auf verbindliche Regeln. Für viele ist das ein Rückschritt in Zeiten, in denen faire Lieferketten dringlicher denn je wären.
Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de