Wenn persönliche Informationen unerlaubt verwendet werden, um unter falschem Namen Verträge abzuschließen oder Konten zu missbrauchen, spricht man von digitaler Identitätsdiebstahl. Die Folgen bemerken Betroffene oft erst dann, wenn Abbuchungen oder Mahnungen auftauchen, die sie sich nicht erklären können.
Immer häufiger melden sich Geschädigte bei Datenschutzbehörden, nachdem sie feststellen, dass ihre Daten ohne Zustimmung genutzt wurden – etwa für Vertragsabschlüsse bei Versicherern. Wird dann die Löschung dieser Daten verlangt, berufen sich viele Unternehmen auf ihre vertraglichen Pflichten und lehnen den Antrag ab. Nach aktueller Rechtsauffassung können personenbezogene Daten so lange gespeichert bleiben, wie potenzielle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bestehen – selbst wenn dieses möglicherweise durch einen Betrug zustande kam.
Trotzdem steht Betroffenen weiterhin das Recht zu, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen – auch dann, wenn diese durch den Täter selbst übermittelt wurden.
Um solchen Fällen vorzubeugen, hilft ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Informationen: Komplexe Kennwörter, Zwei-Faktor-Verfahren, ein wachsames Auge für betrügerische Nachrichten, ein sparsamer Umgang mit persönlichen Daten im Netz und regelmäßige Prüfungen der eigenen Kontoaktivitäten sind essenzielle Maßnahmen. Auch die sichere Aufbewahrung sensibler Unterlagen und das umgehende Sperren verlorener Karten oder Ausweise gehören zu den Basics.
Im Ernstfall gilt: schnell handeln, Zugangsdaten ändern, Zahlungsdienste kontaktieren – und bei Verdacht auf Straftaten Strafanzeige erstatten. So lassen sich Schäden begrenzen und Spuren sichern.
Quelle: www.datenschutz-notizen.de