Meta hat wieder einmal für Wirbel gesorgt. Ab dem 27. Mai 2025 will der Tech-Riese die Inhalte seiner europäischen Nutzer auf Facebook und Instagram nutzen, um seine hauseigene KI „Meta AI“ weiterzuentwickeln. Ohne ausdrückliche Zustimmung der User. Stattdessen stützt sich Meta auf das Argument des „berechtigten Interesses“ – ein juristischer Kniff, der auf massive Kritik von Datenschützern, Behörden und Verbraucherschützern trifft.
Schon im letzten Jahr gab es Aufregung, als Meta ähnliche Pläne hatte – damals wurden sie auf Eis gelegt. Jetzt der nächste Anlauf, und wieder hagelt es Protest: Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta offiziell abgemahnt, noyb – das Team um Datenschutzaktivist Max Schrems – zieht ebenfalls juristische Schritte in Betracht. Der zentrale Vorwurf: Meta will auch alte Beiträge und Fotos verwerten, ohne Rücksicht auf sensible oder besonders geschützte Daten zu nehmen. Für viele ein klarer Verstoß gegen die DSGVO, insbesondere Artikel 9, der besonders schützenswerte Informationen betrifft.
Zwar informiert Meta diesmal transparenter über die Pläne – mit Benachrichtigungen und Verlinkung zu den Widerspruchsformularen – doch am Grundproblem ändert das wenig. Die zentrale Frage bleibt: Darf ein Unternehmen Daten in dieser Breite verwerten, ohne dass die Betroffenen aktiv zustimmen?
Die rechtliche Auseinandersetzung dürfte sich zuspitzen. Mit einer beantragten einstweiligen Verfügung vor dem OLG Köln versucht die Verbraucherzentrale NRW zu verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor ein Gericht Klarheit schafft. Sollte Meta verlieren, könnten hohe Bußgelder folgen – denn dann stünde nicht weniger als das Recht auf Datenlöschung auf dem Spiel.
Quelle: www.datenschutz-notizen.de