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Rückzug von der verkürzten Aufbewahrungspflicht?

Zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz erlassen. Ziel war es, Unternehmen in Deutschland weniger zu belasten und weniger Daten anzusammeln.

Ursprünglich waren für geschäftliche Dokumente (Buchungsbelege, Abrechnungen Gehaltslisten etc.) zehn Jahre der Standard der Aufbewahrungsfrist.
Mit Einführung des Gesetzes wurde diese Frist für Buchungsbelege auf acht Jahre verkürzt.

Durch den Regierungswechsel gibt es nun wohl wieder den Schritt zurück. Minister Klingbeil plant nun, die verkürzte Frist wieder auf zehn Jahre zu erhöhen. Hintergrund sei der Kampf gegen Steuerbetrug, der darüber längere Zeiträume ermöglichen würde.
Dies hat für den amtierenden Finanzminister Klingbeil höheren Stellenwert als die Bürokratie.

Damit herrscht aktuell jedoch eine gewisse Unklarheit, was Aufbewahrungsfristen betrifft. Aktuell gilt entsprechend der Vorgaben der AO und des HGB für Buchungsbelege die achtjährige Frist. Diese sollte auch eingehalten werden, bis eine finale Gesetzesänderung vorliegt.

Sobald sich diesbezüglich konkrete Änderungen ergeben, werden wir Sie informieren.

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